Frage Uns #Zahn­versicherung

Kiefer­ortho­pädie für Kinder

Entspannt in jeden Zahnarztbesuch.

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Du suchst ei­ne pas­sen­de Zahn­ver­si­che­rung für Kin­der oder Ju­gend­li­che – oder willst wis­sen, wann Kie­fer­or­tho­pä­die über­nom­men wird? Dann bist du hier rich­tig. Wir zei­gen dir ein­fach und ver­ständ­lich, wel­che Leis­tun­gen wirk­lich wich­tig sind – und wie du lang­fris­tig sparst, oh­ne auf Qua­li­tät zu ver­zich­ten.

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Basic

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MeinZahnschutz75 der Allianz leistet:

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Entspannt

Plus

  • 100 % Zahn­reinigung.

  • Ideal für regelmäßige Zahnreinigung, -behandlungen und mehr – mit hoher Kostenübernahme.

MeinZahnschutz90 der Allianz leistet:

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SOS-Tarif

Wenn es fast zu spät ist.

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Welche Zuzahlungen erwarten mich beim Zahnarzt?

Eigenanteil ohne Zahnversicherung

Eigenanteil mit Zahnversicherung

Rechnungsbetrag

GKV zahlt

Eigenanteil ohne Zahnversicherung

Eigenanteil mit Zahnversicherung

Rechnungsbetrag

GKV zahlt

Eigenanteil ohne Zahnversicherung

Eigenanteil mit Zahnversicherung

Wurzel­behandlung

Inlay

Implantat

1.600 €

600 €

3.300 €

350 €

40 €

420 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatz

1.250 €

560 €

2.880 €

Eigenanteil mit Zahnzusatz

0 €

80 €

240 €

Was zahlt meine Zahnversicherung?

Die Gesamtkosten

2 Faktoren sind entscheidend!

  1. Der Umfang der Fehlstellungen. Das wird in den KIG geregelt.

  2. Die gewählte Behandlung.

    • Die Kosten können zwischen 600 € und 8.900 € liegen, ganz nach Art der Behandlung.

    • Die Behandlungsdauer liegt je nach Umfang der Zahnfehlstellungen zwischen 3 Monaten und 3 Jahren.

Durch­schnitt­li­che Ge­sam­t­kos­ten für kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lun­gen
Brackets
600 - 1.500 €
Aligner-Schienen
2.800 - 5.800 €
Incognito™-Technik
4.500 - 8.900 €

Kunden-App

WUSSTEST DU SCHON?

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Gesundheitsfragen zuerst

Für einen Vertrag, der zu dir passt!

Bevor wir dir ein konkretes Angebot machen, bitten wir dich, zuerst die Gesundheitsfragen auf unserer Seite zu beantworten. Warum?

  • Ohne gesundheitliche Einschränkungen steht dir der gesamte Markt offen.

  • Mit einer gesundheitlichen Vorgeschichte wird es komplexer – einige Tarife kommen nicht mehr infrage, sodass es auf eine individuelle Prüfung ankommen wird.

  • Deshalb: Mit deinen Angaben können wir dir ein realistisches und umsetzbares Angebot machen - kein Luftschloss.

  • Gerade wenn Vorerkrankungen bestehen, wird die Einschätzung durch unsere Expert:innen umso wichtiger.

➡️ Beantworte jetzt die Gesundheitsfragen – schnell, diskret & unverbindlich.

Tipps

KIG 1 und 2 einschließen

Untertitel

KIG 1 und 2 ein­schlie­ßen! Die ge­setz­li­che Krank­en­ver­si­che­rung (GKV) leis­ten hier grund­sätz­lich nicht.

Tarife ohne Höchstsumme

Untertitel

Kei­ne Be­gren­zung für die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lung kann sinn­voll sein, da hier die ge­sam­te Zahn­staf­fel ge­nutzt wer­den kann, an­stel­le ei­nes ver­ein­bar­ten Fest­zu­schus­ses.

Wichtig zu wissen

Untertitel

Grundlage für eine Leistung ist immer das Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit. Für rein ästhetische oder gar kosmetische Behandlungen leistet keine Versicherung.

Behandlung folgt medizinischer Notwendigkeit

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Informiere dich über die sinnvollsten Behandlungsmöglichkeiten und die Wünsche deines Kindes. Dir steht der volle Strauß der Möglichkeit zur Verfügung, wenn du den richtigen Schutz dein eigen nennst.

Tipp

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Gesundheitsfragen

In 2 MINUTEN zur perfekten Zahn­versicherung.

Du willst eine Zahn­versicherung, die wirklich passt? Dann starte mit den Gesundheitsfragen – schnell, einfach, unverbindlich.

Jetzt starten – in nur 2 Minuten zur Zahn­versicherung, die wirklich zu Dir passt!

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Gesundheitsfragen

Nur 7 einfache Fragen – für deinen optimalen Zahn­versicherung.

Beantworte kurz, was dein Zahnarzt weiß – damit wir dir den besten Tarif anbieten können. Schnell, diskret und unverbindlich.

1. Wird derzeit eine Behandlung durchgeführt bzw. wurde eine vom Zahnarzt angeraten?

Hinweis: Laufende oder angeratene Behandlungen vor dem Versicherungsbeginn werden in der Regel nicht versichert. Einige Versicherer vereinbaren einen Leistungsausschluss für die Behandlungen und andere Versicherer lehnen den Antrag ab. In diesen Fällen kann erneut ein Antrag gestellt werden, wenn die Maßnahme erfolgreich und beschwerdefrei abgeschlossen ist. In manchen Fällen ist es hilfreich einen Heil- und Kostenplan einzureichen.

Tipp: Inzwischen gibt es Versicherungen und Zusatzbaustein die auch für bereits angeratene oder laufende Behandlungen rückwirkend Versicherungsschutz anbieten. Daneben gibt es am Markt auch sogenannte „SOS Tarife“.

2. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?

Hinweis: Einige Versicherungen werten nicht angelegte Zähne als fehlende Zähne, auch wenn der Milchzahn noch vorhanden ist. Ein fehlender Zahn ist eine Lücke, die durch einen verloren gegangenen Zahn entstanden ist und behandelt werden müsste. Ein vollständiger Lückenschluss, fehlende Weisheitszähne und Milchzähne gelten in der Regel nicht als fehlende Zähne.

3. Ist das Gebiss mit festsitzendem Zahnersatz versorgt?

3.2. Der vorhandene Zahnersatz ist:

3.3. Wie viele Zähne aus der Frage 3.1. sind mit Zahnersatz versorgt, die älter als 10 Jahre sind?

4. Ist das Gebiss mit herausnehmbaren Zahnersatz versorgt?

Hinweis: Herausnehmbarer Zahnersatz wird in Teil- und Vollprothesen unterteilt. Dabei schließen Teilprothesen Zahnlücken, während Vollprothesen eine ganze Reihe im Ober- oder Unterkiefer ersetzen.

4.1. Handelt es sich um eine Teil- oder um eine Vollprothese?

4.2. Wieviele Zähne sind mit einer Prothese versorgt?

5. Besteht eine ärztlich festgestellte Parodonditis?

Erklärung: Parodontose ist eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates. Sie beginnt in der Regel mit einer Zahn­fleisch­entzündung (Gingivitis) und greift mit der Zeit das umliegende Bindegewebe und die Kieferknochen an. Zahnfleisch löst sich vom Zahn und bildet Taschen, in welchen sich Bakterien ideal weiterentwickeln können. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine chronische Erkrankung, die zwar gestoppt werden kann, aber nicht vollständig geheilt werden kann.

5.1. Wurde in den letzten 3 Jahren eine parodontale Behandlung durchgeführt?

5.2. Handelt es sich um eine abgeschlossene Behandlung und sind keine weiteren Maßnahmen angeraten oder geplant?

6. Wird eine Aufbissschiene getragen?

Erklärung: Die Aufbiss- oder auch Knirscherschiene wird zur Behandlung von Zähneknirschen eingesetzt. Die Schiene wird nachts getragen und soll den Abrieb der Zähne möglichst geringhalten.

7. Besteht eine diagnostizierte Kieferfehlstellung?

Erklärung: Besteht eine Kieferfehlstellung, äußern sich die Beschwerden in vielen Fällen mit Beschwerden beim Kauen und Sprechen. Außerdem können Fehlstellungen Zahnfleischentzündungen und Karies begünstigen. Zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden häufig herausnehmbare oder festsitzende Zahnspangen verwendet. Einige Versicherer vereinbaren einen Leistungsausschluss für diese Art von Behandlungen und andere Versicherer lehnen den Antrag ab.

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Fast geschafft – nur noch ein letzter Schritt!

Dein persönliches Angebot wartet schon.
Jetzt brauchen wir nur noch ein paar Infos von dir.

Damit wir dir dein individuelles Angebot erstellen und zusenden können, brauchen wir deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine E-Mail-Adresse. Deine Daten sind bei uns in sicheren Händen – sie werden streng vertraulich behandelt, nicht weitergegeben und ausschließlich für die Angebotserstellung verwendet.

💡 Versprochen: Kein Spam. Keine versteckten Tricks. Nur deine passende Zahnversicherung.

Erfahre mehr zu unserem Datenschutz.
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Feedback unserer Kund:innen

Unsere zufriedenen Kund:innen teilen aktiv ihre positiven Erfahrungen mit ihrem sozialen Umfeld.

Alex is the guy you want on your side for all things insurance and finance-related. He helped me sort out all my insurances, breaking down the pros/cons in a way that just made sense. All in english. I love working with someone that is able … (mehr bei Google Business)

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Pedro

5. Okt. 2023

Sehr professionelle Beratung mit sehr guten Produkten! Alexander ist auf den Kunden sehr fokussiert und er nimmt sich sehr viel Zeit, jede Frage kristallklar zu beantworten! Beim jeden Meeting ist er top vorbereitet und bringt sehr viel … (mehr bei Google Business)

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14. Sep. 2023

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Julia

12. Sep. 2023

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StopAskingMe

24 Jul. 2023

Bin sehr zufrieden, sehr gute Beratung 👍🏼 ...

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Kathi

12. Mai 2023

Seit über 15 Jahren der Finanzberater meines Vertrauens. Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit, lieber Alex.

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Lisa

11. Mai 2023

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Zahn­ver­si­che­rung für Er­wach­se­ne

Entspannt in jeden Zahnarztbesuch.

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    100 % Zahn­reinigung

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    Keine Wartezeit bei Sofortabschluss

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    Hohe Erstattung ab dem 1. Jahr

  • 🧯

    SOS-Tarif

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FAQs

Willkommen in unserem FAQ-Bereich zur Zahnversicherung! Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen, die Dir helfen, die richtige Entscheidung für Deine Zahngesundheit zu treffen.

Du sollten die Zahnversicherung abschließen, bevor eine Fehlstellung der Zähne festgestellt werden kann, am häufigsten ist dies der Fall beim Wechsel von Milchzähnen zu bleibenden Zähnen (ab dem 6. Lebensjahr).

Wenn dein Zahnarzt vor Abschluss der Zahnversicherung einen Schaden diagnostiziert und dokumentiert (z. B. eine Fehlstellung oder eine Gaumenspalte), ist die komplette Behandlung (die bei kieferorthopädische Behandlungen meist über Jahre geht) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Fazit:

Besonders wichtig für die Übernahme der Kosten einer kiefer­ortho­pädischen Behandlung ist der frühzeitige Abschluss der Zahn­versicherung.

  • Vor oder kurz nach der Geburt: Kiefer- und Mundanomalien, wie z. B. die am weitesten verbreitete dieser Art, die Mund-, Kiefer- und Gaumenspalte.

  • Ab dem 6. Lebensmonat: Auffälligkeiten bei Kiefer- und Mundhöhle, im Rahmen der gesetzlich für Eltern verpflichtenden U-Untersuchungen beim Kinderarzt.

  • Ab dem ersten Lebensjahr: Die immer häufiger auftretende Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (Kreidezähne).

  • Ab dem 6. Lebensjahr: Die normale Zahnfehlstellung wird meist mit dem Durchbruch der bleibenden Zähne (Zahnwechsel) festgestellt.

  • Wenn ei­ne leich­te oder mit­tle­re Zahn­fehl­stel­lung (KIG 1 und 2) di­ag­nos­ti­ziert wird, ist sinn­voll auf­grund der ein­fa­chen und meist kur­zen Be­hand­lung. Al­ler­dings über­nimmt hier die ge­setz­li­che Krank­kas­se meis­tens kei­ne Kos­ten. Die Zahn­ver­si­che­rung je­doch schon.

  • Bei ei­ner schwe­ren Zahn­fehl­stel­lung (KIG 3­–5) zah­len sich hoch­wer­ti­ge Zahn­span­gen aus Ke­ra­mik, in­nen­lie­gen­de Zahn­span­gen oder Ali­gner The­ra­pie aus, je nach­dem was die Wün­sche dei­nes Kin­des sind. Hier soll­te der Kom­fort aus Tra­gen und Sicht­bar­keit ei­ne wich­ti­ge Rol­le spie­len. Ein en­or­mer Plus­punkt der Zahn­ver­si­che­rung.

  • Wenn ein blei­ben­der Zahn nicht nach­wächst oder durch ei­ne Un­fall ver­lo­ren geht. Die­se Lü­cke kann durch ein hoch­wer­ti­ges Im­plan­tat in frü­hen Jah­ren ge­schlos­sen wer­den. Hier hilft ei­ne gu­te Zahn­ver­si­che­rung.

  • Hoch­wer­ti­ge Zahn­be­hand­lun­gen oder Zahn­er­satz, wie z. B. In­lays, Wur­zel­be­hand­lun­gen im Sei­ten­zahn­be­reich oder Kunst­stoff­fül­lun­gen loh­nen sich sich bei dei­nem Kind im­mer­– wenn die Zahn­ver­si­che­rung die Kos­ten trägt. Ei­ne län­ge­re Nut­zung soll­te hier in den Vor­der­grund ge­rückt wer­den.

  • Hoch­wer­ti­ger Vor­sor­ge wie z. B. pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung oder Fis­su­ren­ver­sie­ge­lung soll­ten ein Selbst­ver­ständ­lich­keit bei Kin­dern je­den Al­ters sein. Du ent­schei­dest, ob dei­ne Kos­ten durch die Zahn­ver­si­che­rung er­stat­tet wer­den.

  • Herausnehmbare Zahnspangen: Verordnet der Kieferorthopäde oftmals zum Behandlungsbeginn, wenn noch Milchzähne vorhanden sind.

  • Feste Zahnspangen: Eignen sich perfekt zur Zahnkorrektur und werden mit Brackets direkt auf den Kiefer geklebt, die durch Drahtbögen miteinander verbunden sind.

  • Stabilisierungsspangen: Verordnet der Arzt nach Abschluss der Korrektur, um die Zähne in der aktuellen Position zu halten.

  • Unsichtbare Zahnspangen: Kommen aus ästhetischen Gründen zum Einsatz, linguale Zahnspangen, die an den Innenseiten der Zähne befestigt werden, transparente herausnehmbare Aligner-Schienen, wie von Invisalign, oder Keramikbrackets.

  • Lückenhalter: Setzt der Kieferorthopäde bei einem frühen Verlust von Milchzähnen ein, um Platz für die folgenden, bleibenden Zähne zu erhalten.

Eltern müssen zunächst einen Eigenanteil von 20 % übernehmen.
Dieser wird später von den Krankenkassen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.

Rückerstattung des geleisteten Eigenanteils Nach Abschluss der Behandlung: während der Behandlung 90 % GKV 10 % Eltern während der Behandlung 80 % GKV 20 % Eltern ab dem 2. Kind (bis 18 Jahre) 1. Kind (bis 18 Jahre)
  1. Bewahre die Rechnungen, die du pro Quartal von der Kieferorthopäd:in erhältst , im Original auf.

  2. Achte darauf, dass dein Kind die Zahnspange trägt und die Zähne gründlich putzt. Bei Abbruch der Behandlung erhältst du kein Geld zurück.

  3. Lass dir von der Kieferorthopäd:in nach Beendigung der Behandlung eine Abschluss­bescheinigung aushändigen.

  4. Reiche die Rechnungen und die Abschluss­bescheinigung bei deiner Krankenkasse (GKV) ein. Unter Umständen ist auch ein Antragsformular erforderlich. Frage am besten bei deiner Krankenkasse nach.

Schwere­grad

Definition

KIG 1

Leichte Fehlstellungen zwischen 1 und 3 mm, Korrektur aus ästhetischen Gründen.

KIG 2

Geringe Fehlstellungen zwischen 1 und 6 mm, medizinisch not­wendige Behandlung.

KIG 3

Ausgeprägte Fehl­stell­ungen zwischen 2 und 5 mm, medi­zinisch not­wendige Be­handl­ung.

KIG 4

Stark ausgeprägte Fehl­stell­ungen zwischen 3 und 9 mm, dring­end be­handl­ungs­be­dürftig.

KIG 5

Extrem starke Fehl­stell­ungen über 9 mm, un­bedingt be­handl­ungs­be­dürftig (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder andere Ent­wick­lung­störungen).

Bei Er­wach­se­nen ist die Mit­ver­si­che­rung des Be­reichs Kie­fer­or­tho­pä­die in ei­ner Zahn­ver­si­che­rung nicht wirk­lich sinn­voll. Meist be­steht im Er­wach­se­nen­al­ter be­reits ei­ne Fehl­stel­lung, wel­che durch Rönt­gen­auf­nah­men oder Ab­drü­cke zahn­ärzt­lich be­kannt sind. Da­mit ist be­reits ein Ver­si­che­rungs­fall ein­ge­tre­ten und der Be­reich Kie­fer­or­tho­pä­die nicht mehr ver­si­cher­bar.

AW FAQ 9

AW FAQ 10

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Deine Ansprech­partner:in

Alexander Florian Kayales

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Im März 2002 begann meine berufliche Laufbahn in der Finanz­beratungs­branche bei einem der größten Finanz­dienstleister Europas. Nach über zwei Jahrzehnten Erfahrung in den Bereichen Versicherungen, Investments und Immobilienfinanzierung führe ich seit Januar 2024 unter meiner eigenen Marke „Frage uns“ meinen Weg fort.

Die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen, um einen nachhaltigen finanziellen Vermögensaufbau zu gewährleisten, bereitet mir die meiste Freude. Ich bin überzeugt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Offenheit, Transparenz und einem Verständnis für deine individuelle Situation basiert.

Ich freue mich darauf, dich auf deinem finanziellen Weg zu begleiten und auf unseren nächsten Termin.

Für eine dauerhaft gute Zusammenarbeit kannst du dir hier meinen Kontakt herunterladen.

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Deine Ansprech­partner:in

Constantin Goltsche

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Im Juli 2008 begann ich meine Ausbildung bei einem der größten Finanzdienstleister Europas. Schnell entdeckte ich meine Leidenschaft in der Finanzberatung für die Bereiche Versicherungen, Investments und Immobilienfinanzierung und bilde mich seitdem regelmäßig und mit Begeisterung für eine moderne und zukunftsorientierte Finanzberatung weiter. Seit Januar 2024 setze ich unter unserer eigenen Marke „Frage Uns” meinen Weg fort.

Am meisten Freude bei meiner Arbeit bereiten mir die unterschiedlichen Menschen, die verschiedenste Prioritäten setzen und mit mir in vertrauensvoller Zusammenarbeit ihr individuelles Konzept erarbeiten. Es macht mir Spaß alles dafür zu tun, dass eine offene, transparente und langfristige Zusammenarbeit entsteht.

Ich freue mich darauf ein Teil deines finanziellen Lebens zu werden und auf unseren nächsten Termin.

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